Die Medizinische Ecke - II - U-Bahn-Diagnosen
... wenn ein Arzt in Zivil über Krankheiten stolpert ...
#1
Geschrieben: 06. Januar 2010, 16:43
Man stelle sich einen aufmerksamen Mediziner vor, der durch die Stadt geht, fährt, radelt, sonstwas.
Vielen Leuten begegnet er, zahlreichen schaut er ins Gesicht, auf die Hände, über die Silhouette. Manche findet er spannend, viele langweilig, andere merkwürdig und wieder weitere wecken seinen ärztlichen Instinkt. Ihm fallen Symptome auf, von denen er/sie/es glaubt, daß er/sie/es Fremde(r/s) davon noch nichts weiß: ein seltsamer Hautknubbel, ein symmetrischer Ausschlag, merkwürdige Fältelungen, Gelenkhubbel, Gesichtsverformungen oder andere Stigmata, die sich für den Unbekannten vielleicht zu langsam entwickelten, als daß er sie bemerken konnte.
Wie verhält man sich nun als getarnter Weißkittel?
Ansprechen?
Spoilern?
Oder Distanz wahren und das Recht auf Nichtinformiertheit beachten?
Wo beginnt das? Bei der Information "Diagnose möglich" oder erst bei der Diagnose an sich?
Wie würden Sie entscheiden und wann oder warum?
Danke.
#3
Geschrieben: 06. Januar 2010, 17:07
Nicht unbedingt in der vollen Straßenbahn wo jeder mithört, aber wenn man zufällig an der selben ruhigen Haltestelle aussteigt.
Meist würde ich wohl aber auch nichts sagen.
#4
Geschrieben: 06. Januar 2010, 18:20
Bei denen weiß ich auch nicht immer, ob sie eigentlich wissen wollen, was sie haben. Trotzdem nimmt man sich da einfach so dieses Recht heraus und in den meisten Fällen wird einem ja auch gedankt.
Warum soll es bei anderen Leuten anders sein? Ich würde sagen: probiere es aus. Mehr als beleidigen, wird man Dich nicht im schlimmsten Fall und das tut nicht weh. Ich glaube allerdings, daß die Mehrzahl zwar verwundert, aber größtenteils dankbar reagieren wird.
#5
Geschrieben: 07. Januar 2010, 01:36
silastischer waffenteufel schrieb am 06. Januar 2010, 18:20:
Bei denen weiß ich auch nicht immer, ob sie eigentlich wissen wollen, was sie haben. Trotzdem nimmt man sich da einfach so dieses Recht heraus und in den meisten Fällen wird einem ja auch gedankt.
Warum soll es bei anderen Leuten anders sein? Ich würde sagen: probiere es aus. Mehr als beleidigen, wird man Dich nicht im schlimmsten Fall und das tut nicht weh. Ich glaube allerdings, daß die Mehrzahl zwar verwundert, aber größtenteils dankbar reagieren wird.
Nun, dieses Recht auf Uninformiertheit ist leider sogar juristisch einklagbar. Diagnosennennung bei Unwillen ist strafbar.
#6
Geschrieben: 07. Januar 2010, 15:08
Rabenfutter schrieb am 07. Januar 2010, 01:36:
Du sollst ja keine Diagnose nennen, nur, daß dies oder jenes Dir als Arzt auffiel und auf ein medizinisches Problem hinweisen könnte, weshalb derjenige seinen Hausarzt kontaktieren sollte, wenn es ihn interessiert.
Mir freundlicher Verabschiedung und ab.
Da kann Dich kaum jemand verklagen, zumal Du Deinen Namen nicht nennen mußt.
#7
Geschrieben: 07. Januar 2010, 19:18
Jeder hat doch seine Wehwehchen und wenn mal als Mediziner so durch die Stadt läuft, so müsste man doch mind. jeden Dritten ansprechen.
Ich kenne keinen Arzt, der auch nur auf die Idee kommen würde, irgendwelche Passanten auf ihre Krankheiten anzusprechen.
Anders ist es, wenn eine akute Gefahr besteht, wie z.B. ein Herzstillstand, oder ein anderer Fall, wo dringend med. Hilfe benötigt wird.
Dann muss er helfen und wenn er dabei wissentlich Mist baut, kann der Arzt sogar daraufhin verklagt werden.
#8
Geschrieben: 07. Januar 2010, 19:35
Totengräber schrieb am 07. Januar 2010, 19:18:
Das fände ich traurig.
Totengräber schrieb am 07. Januar 2010, 19:18:
Um Wehwehchen, von denen der Fremde wahrscheinlich noch nichts weiß, geht es.
Von seinem Schnupfen wird er wohl schon wissen, aber von seinem schwarzen Hautkrebs hinter dem Auge, seiner Mundwinkel-Syphilis oder seinem schleichenden Riesenwuchs aber vielleicht nicht.
Totengräber schrieb am 07. Januar 2010, 19:18:
Schlimm ist das. Den Comic von Chakotay und Janeway, die ihm mit der Frage nach der Bedeutung seines Tattoos nach langer Dienstzeit klarmacht, daß er da was im Gesicht hat, reiche ich nach.
Totengräber schrieb am 07. Januar 2010, 19:18:
Dann muss er helfen und wenn er dabei wissentlich Mist baut, kann der Arzt sogar daraufhin verklagt werden.
Logo.
Das schließt aber eben unerkannte Diagnosen ein: Hauttumoren, die dem Fremden nicht auffallen können. Infektiöse Erkrankungen, Stoffwechseldinge, die langsam, unbemerkt, aber tödlich verlaufen.
Bearbeitet von Rabenfutter, 07. Januar 2010, 19:51,
#9
Geschrieben: 07. Januar 2010, 19:42
Ich persönlich würde den Typen links liegen lassen, oder ihn als Spinner titulieren.
Anders wäre es, wenn mir es Freunde sage n würden. Naja, ich hab die Ehre mind. drei Ärzte in meinen Freundeskreis zu haben.
#10
Geschrieben: 07. Januar 2010, 19:49
Totengräber schrieb am 07. Januar 2010, 19:42:
Ich persönlich würde den Typen links liegen lassen, oder ihn als Spinner titulieren.
Anders wäre es, wenn mir es Freunde sage n würden. Naja, ich hab die Ehre mind. drei Ärzte in meinen Freundeskreis zu haben.
Ja, ich weiß, schwierig, nicht?
Hier ist Chakotay. http://img.photobuck...BlaueLinien.jpg
Wenn ich hinter dem Ohr einen noch heilbaren Hautkrebs habe und die Friseurin sagt mir das, wäre ich hocherfreut.
Du nicht?
Wie gesagt, es geht nicht um Offensichtliches, sondern Bedrohliches, aber für Laien potentiell Unsichtbares.
Drei Arztfreunde sind eine schwere Bürde. Da ist die Frage natürlich ein Grenzfall sondersgleichen für dich.
Bearbeitet von Rabenfutter, 07. Januar 2010, 19:50,
#11
Geschrieben: 07. Januar 2010, 20:04
Chakotay ist mir ein Begriff, immerhin sah ich viele Voyager-Folgen.
Bearbeitet von Totengräber, 07. Januar 2010, 20:05,
#13
Geschrieben: 07. Januar 2010, 20:21
Totengräber schrieb am 07. Januar 2010, 20:04:
Chakotay ist mir ein Begriff, immerhin sah ich viele Voyager-Folgen.
Also soll es doch der Arzt dürfen/können/sollen?
Humm.
#15
Geschrieben: 07. Januar 2010, 21:14
Totengräber schrieb am 07. Januar 2010, 19:42:
Ich persönlich würde den Typen links liegen lassen, oder ihn als Spinner titulieren.
aber du hast zumindest die wahl. auf eine mögliche krankheit hingewiesen zu werden bedeutet ja noch lange nicht, dass du gezwungen bist dich auch darum zu kümmern. ich glaube nicht, dass durch einen solchen hinweis irgendwelche persönlichkeitsrechte verletzt werden. es ist ungewöhnlich, vielleicht auch unangenehm. aber wenn das die einzigen gründe sind, die gegen ein solches vorgehen sprechen, dann wiegen sie doch recht wenig.
Totengräber schrieb am 07. Januar 2010, 19:18:
Jeder hat doch seine Wehwehchen und wenn mal als Mediziner so durch die Stadt läuft, so müsste man doch mind. jeden Dritten ansprechen.
Ich kenne keinen Arzt, der auch nur auf die Idee kommen würde, irgendwelche Passanten auf ihre Krankheiten anzusprechen.
es ist doch interessant, dass man sich ärzte für gewöhnlich nur im kontext ihres typischen tätigkeitsbereiches, sprich krankenhaus oder praxis, vorstellt. was spricht aber eigentlich dagegen diesen bereich zu erweitern? polizisten sind auch jeder zeit befugt einzugreifen, auch, wenn sie zivil unterwegs sind. ärzte handeln selbstverständlich auch in akuten notsituationen. die feststellung einer potentiellen krankheit ist zwar kein notfall im engeren sinne, die folgen sind mitunter aber nicht weniger fatal. was ist, wenn jemand einfach nie zum arzt geht- schon allein um die praxisgebühr zu sparen oder einfach keinen anlass sieht- und eine krankheit einfach nicht festgestellt wird. ein solcher mensch würde von einem diskreten hinweis doch sicherlich profitieren. zumindest hätte er eine chance.
#16
Geschrieben: 07. Januar 2010, 21:32
Totengräber schrieb am 07. Januar 2010, 20:30:
Da könnte ja Jeder kommen und sagen, dass er Arzt ist und ich schwer krank bin.
Naja, der Arzt hat den Arztausweis und einen Eid geschworen, immer zu helfen, wo er kann. Ich sag ja: Dilemma.
#19
Geschrieben: 12. Januar 2010, 20:09
Auf der anderen Seite, wenn es die Regel/Gesetz wird, wie oft wird dann ein adipöser Mensch in der Öffentlichkeit angesprochen? Wie war das mit dem Recht auf Uninformiertheit? Gibt es nicht auch ein Recht auf Privatsphäre?
So oder so: Die Fragestellung ist sehr moralisch und ethisch wertvoll, aber wenn der Mediziner es auf das reale Leben anwendet, wird er merken, dass es so nicht funktioniert.
Bearbeitet von Tara, 12. Januar 2010, 20:16,
#20
Geschrieben: 13. Januar 2010, 01:26
Tara schrieb am 12. Januar 2010, 20:09:
ich bin immer wieder erstaunt über solche vehementen prognosen des verhaltens der anderen. ich nehme mal an, daß du diese vermutung nicht aus der überlegung heraus formulierst, was du tun würdest, oder?
Zitat
das sind die spannenden fragen. zu einem teil kann ich dir zumindest aber schon ein paar antworten geben:
1. die privatsphäre ist, wie auch im wikipedia-artikel richtig dargestellt wird, eher ein abstrakter raum als ein informationszustand. es würde die privatsphäre verletzen, wenn du in der u-bahn von einem arzt eindringlich untersucht werden würdest. hat der mediziner aber zufällig was gesehen, ohne gezielt nachzuschauen, wurde deine privatsphäre nicht verletzt. mit deiner privatsphäre passiert auch nichts, wenn dir der arzt daraufhin irgendwas mitteilt.
2. das recht auf uninformiertheit müßte man gegen das recht auf freie meinungsäußerung abwägen. ich glaube, in dem fall gewinnt letzteres, da die information ja keine konkrete diagnose darstellt, sondern einen ratschlag, dem man nachgehen kann oder nicht. ein recht darauf, von leuten nicht angesprochen werden zu dürfen, wäre absurd.
3. das recht auf diagnose in seiner negativen ausübung kann deswegen eigentlich auch nur dann relevant sein, wenn eine untersuchung vorliegt. ich bezweifle, daß der hinweis auf symptome bei flüchtiger beurteilung in der u-bahn überhaupt als diagnose durchgehen kann. aber selbst wenn es so wäre, hätte der arzt dann anders als der laie (der sich sein "sie sind aber blaß" verkneifen müßte) noch den von rabenfutter angesprochenen eid geschworen und müßte quasi nach gutem gewissen einschätzen, ob der fremde gegenüber die vielleicht lebensrettende information wöllte oder nicht. das ist nicht möglich, also kann man auch getrost den potentiellen schaden gegen den potentiellen nutzen aufwägen.
rein juristisch also sehe ich kein problem. auch kein gebot übrigens, weil sich eine solche vorschrift gar nicht durchsetzen und ihre einhaltung nicht prüfen ließe. moralisch gesehen tendiere ich dazu, bei nur für den fachmann offensichtlichen symptomen einen hinweis als richtig anzusehen.
1 Benutzer lesen gerade dieses Thema
0 Mitglied(er), 1 Gast/Gäste und 0 anonyme(s) Mitglied(er)






Top










