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Die Medizinische Ecke III - Organspende
Aktive oder passive Einwilligung zur Organspende


11 Antworten zu diesem Thema

#1 Rabenfutter

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Geschrieben: 07. Januar 2010, 19:45

Über Organspende kann man individuell denken, sie planen oder ausschließen.
Das möchte ich hier nicht diskutieren.

Ich stelle den Schritt davor zur Debatte, nämlich, wie die Grundbedingung für die individuelle Entscheidung zu lauten hat:

1) Jeder wird zur Organspende potentiell herangezogen, sofern die Todesursache/Bedingungen nicht dagegen sprechen (Infektion/Tumor) und sie/er nicht aktiv widersprochen hat. - So wird es in Österreich gehandhabt.

2) Jeder wird zur Organspende potentiell herangezogen, sofern die Todesursache/Bedingungen nicht dagegen sprechen (Infektion/Tumor) und sie/er aktiv eingewilligt hat. - So wird es in Deutschland gehandhabt.

Natürlich gibt es da noch Graubereiche durch mutmaßlichen Willen bei fehlender Äußerung des Toten und deutlicher Meinung der Angehörigen, die dem Regelverfahren (Spende, bzw. Nichtspende) widerspricht.


Überwiegt in einer demokratischen, altruistischen und solidarischen Gemeinschaft das primäre Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Menschen oder das Gemeinrecht des Staates und der Menschengemeinschaft auf nutzbare Organe von verstorbenen Ex-Steuerzahlern, Ex-Leistungsempfänger, Ex-Wählern und Ex-Medizinkunden? Gehören die Organe eines Sterbenden in spe mit Vorzugsregelung dem Organträger oder dem Staat, natürlich stets mit der Option, daß der Moriturus einen anderen Willen rechtsgültig äußern kann?

Seid ihr für die österreichische Widerspruchsregel oder die deutsche Zustimmungsnotwendigkeit?
Begründet Eure Wahl.
Danke sehr.

Uuuuuuuuuuuuuuuund: Los!


(Hintergrund: Es mangelt an Organen.)

#2 silastischer waffenteufel

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Geschrieben: 07. Januar 2010, 20:06

Absolut für Variante 1. Eigentlich ist es schon beinahe unterlassene Hilfe, daß soviele Organe unter die Erde kommen, weil es dem Toten eh wurscht war und die Angehörigen nicht ansprechbar oder bereit.
Es widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, da er ja durchaus bestimmen kann, seine Organe nicht zu spenden.
Das große Problem ist nicht, daß zu wenige bereit sind, sondern, daß man es von zu wenigen weiß, weil die nicht mit dem blöden Wisch herumlaufen oder sich einfach "keinen Kopp" gemacht haben/machen wollten.
Leute, die das nicht möchten, machen sich Gedanken und widersprechen. Leuten, denen es scheißegal im Leben ist, ist es das auch im Tod. Garantiert.
In den Niederlanden ist es auch so. Ich wußte nicht, daß es Österreich auch so handhabt.

#3 Rennie

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Geschrieben: 07. Januar 2010, 20:07

Ich bin für Organspende und habe auch einen Ausweis. Allerdings würde ich mir nie das Recht nehmen und gegen die Entscheidung eines verstorbenen Angehörigen entscheiden. Also obwohl ich genau weiß, daß jemand nicht spenden will (warum auch immer)der Entnahme von Organen zustimmen. Dieses Thema ist leider irgendwie ein Tabuthema. Deshalb gibt es zu wenig Organspender. Als junger Mensch beschäftigt man sich einfach nicht mit dem Sterben. Als Eltern dann zu entscheiden, was in dem Moment richtig ist.... sehr schwierig.

Bearbeitet von Rennie, 07. Januar 2010, 20:07,


#4 Rabenfutter

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Geschrieben: 07. Januar 2010, 20:26

Beitrag anzeigenRennie schrieb am 07. Januar 2010, 20:07:

Ich bin für Organspende und habe auch einen Ausweis. Allerdings würde ich mir nie das Recht nehmen und gegen die Entscheidung eines verstorbenen Angehörigen entscheiden. Also obwohl ich genau weiß, daß jemand nicht spenden will (warum auch immer)der Entnahme von Organen zustimmen. Dieses Thema ist leider irgendwie ein Tabuthema. Deshalb gibt es zu wenig Organspender. Als junger Mensch beschäftigt man sich einfach nicht mit dem Sterben. Als Eltern dann zu entscheiden, was in dem Moment richtig ist.... sehr schwierig.

Uff. Darf ich Wikipedia glauben? Die ordnen den Niederlanden die Zustimmungspflicht zu und Österreich (wie der DDR) wie oben beschrieben die Widerspruchsregel. Die Ösis schließen da auch Ausländer ins Gesetz ein.

Darüber hinaus wird noch die jeweilige Rechtserweiterung auf Angehörige erläutert, die Informationslösung als Kombination aus Widerspruchsregel und Informations/einwilligungspflicht für Angehörige und die krasse Notstandsregel mit dem Freifahrtsschein für alle Organe jedes Toten.

#5 silastischer waffenteufel

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Geschrieben: 07. Januar 2010, 20:45

Beitrag anzeigenRabenfutter schrieb am 07. Januar 2010, 20:26:

Uff. Darf ich Wikipedia glauben? Die ordnen den Niederlanden die Zustimmungspflicht zu und Österreich (wie der DDR) wie oben beschrieben die Widerspruchsregel. Die Ösis schließen da auch Ausländer ins Gesetz ein.


Offenbar habe ich das mit Luxemburg verwechselt. Ich neige ständig dazu, die Benelux einzig nur als Niederlande zu betrachten. ;-)

#6 An Chiardhuibh

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Geschrieben: 07. Januar 2010, 20:58

ich kann mich dem silastischen waffenteufel nur anschließen. ich erinnere mich daran, dass ich vor ein paar jahren einen organspendeausweis gesucht habe und von apotheke zu apotheke gezogen bin, bis sich irgendwann mal einer daran erinnerte, dass er diese dinger doch mal in irgendeiner schublade gesehen hatte... es ist leider alles andere als normal sich mit diesem thema zu beschäftigen. eine widerspruchsregelung würde das thema vielleicht salonfähiger machen. gibt es da irgendwelche erkenntnisse/erfahrungsberichte aus österreich?

ich denke auch, dass die bereitschaft des toten ein oder mehrere organe zu spenden, über der meinung der angehörigen stehen sollte. es zeugt nicht zuletzt von respekt dem verstorbenen gegenüber, seine entscheidungen ernst zu nehmen, selbst, wenn man eine ganz andere ansicht vertritt. dass eine solche politik jedoch nicht so einfach durchzusetzen ist, zeigt sich in der diskussion zu patientenverfügungen.

#7 Rabenfutter

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Geschrieben: 07. Januar 2010, 21:31

Die Angehörigenmeinung ist doch nachrangig, wenn ein Wille vorformuliert wurde.

#8 Rennie

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Geschrieben: 07. Januar 2010, 21:41

Das ist auch gut so. Ich kann mir dann wenigstens sicher sein, daß mein Wille zählt. Meine Angehörigen wissen aber auch, was ich gern möchte.

#9 Rabenfutter

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Geschrieben: 12. Januar 2010, 00:27

Beitrag anzeigenRennie schrieb am 07. Januar 2010, 21:41:

Das ist auch gut so. Ich kann mir dann wenigstens sicher sein, daß mein Wille zählt. Meine Angehörigen wissen aber auch, was ich gern möchte.

Da muss ich sogar nacharbeiten.
Eine gute Freundin trägt bereits seit 10 Jahren einen Zettel mit finalen Wünschen mit sich rum.

#10 Rennie

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Geschrieben: 12. Januar 2010, 19:27

Ja, man weiß halt nie.

#11 Rabenfutter

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Geschrieben: 13. Juli 2010, 21:27

So, das Ärzteblatt berichtet von initiativen Vorstößen aus Bund und Land, die Widerspruchsregelung zur Organspende auf den Weg zu bringen.

Statt der wenigen kursierenden Ausweise "Ich spende", gibt es also vielleicht bald (zusätzlich/nur noch) wenige kursierende Ausweise "Ich spende nicht".

Für ein Elysium in anderen Körpern?

#12 An Chiardhuibh

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Geschrieben: 08. Juli 2011, 15:46

es tut sich ja gerade einiges im hinblick auf das thema organspende. "entscheidungslösung" heißt das modell, das im moment favorisiert wird. jeder mensch soll sich mindestens einmal im leben der frage stellen: spende ich oder spende ich nicht? als möglicher zeitpunkt für die entscheidung wird der erhalt des führerscheins diskutiert.
doch bedeutet mehr leute zu fragen auch automatisch, dass mehr spenderorgane zur verfügung stehen? gibt es ein recht auf nichtbefragung? muss es dann nicht heißen: ja/nein/keine angabe - und was bedeutet das dann noch für die frage?
interessante punkte werden von der (übrigens ehemals leipziger) philosophieprofessorin weyma lübbe eingebracht, die sich gegen die entscheidungslösung ausspricht. sie setzt sich in einem interview mit der taz mit dem schwierigen aspekt der pflicht auseinander. denn obwohl man im fall von organspende nicht von pflicht sprechen möchte, kann sich auch die, meist weniger fordernd daherkommende, entscheidungslösung als versteckte pflicht entpuppen.

an anderer stelle (nämlich hier) wird bezweifelt, dass die entscheidung der bürger allein etwas an der situation ändern würde. vielmehr müssten die krankenhäuser besser auf organspenden vorbereitet sein.

ich habe meine meinung zur organspende nicht geändert und bin auch noch organspender, aber ich sehe die frage der öffentlichkeit einer solchen entscheidung mittlerweile kritischer. vielleicht reicht es doch nicht aus die leute zu fragen. kann eine, ich sage mal lapidar "erzwungene", weil zu einem festgesetzten zeitpunkt eingeforderte, entscheidung nicht sogar kontraproduktiv sein?





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