Geschrieben: 21. Januar 2010, 19:05
ich muß sagen, ich hab mich auch ziemlich aufgeregt, als ich am frühstückstisch davon erfuhr. aber nicht nur über den inhaltlichen mumpitz, sondern auch über kochs amokmentalität, mit der er nicht nur schmutz über randgruppen auskübelt, sondern mittelbar auch seine eigene zunft in bedrängis bringt. sowohl die cdu als auch die politik allgemein. populismus ist eine kurzfristig gewinnversprechende strategie, die langfristig aber immer schadet und leider auch ein gefangenendilemma darstellt. soll heißen: für den einzelnen lohnt es sich meistens trotzdem. umso deutlicher sollte man unterstreichen, daß politiker wie koch die ausnahme darstellen. die wenigsten sind so verantwortungslos, es ist glücklicherweise noch immer ein sehr idealistischer beruf.
genug zum populismus an sich. inhaltlich ist kochs vorstoß aus folgenden gründen mumpitz:
1. der gegenwärtige stand des förderns und forderns ist aus ökonomischer sicht bereits kontraproduktiv. es findet eine arbeitsmarktverzerrung statt, die gleich an zwei "fronten" die voraussetzung für inovativität und produktion hemmt. auf der einen seite werden die arbeitnehmer durch überreglementierung als marktteilnehmer quasi ausgeschaltet. und zwar jeder arbeitnehmer, egal ob beschäftigt oder arbeitssuchend. die reglementierung wirkt ja bis in die beschäftigung hinein fort, insofern die verhandlungsmasse arbeitskraft vom arbeitnehmer gegenüber dem arbeitgeber im aushandelungsprozess über die vergütung von arbeit nicht voll ausgeschöpft werden kann. die drohung, den arbeitsplatz zu verlassen, ist nur dann eine option, wenn man nicht fürchten muß, eine dreimonatige sperre des arbeitslosengeldes zu bekommen oder schließlich unter die hartz4-regelungen zu fallen. eine kündigungsdrohung des arbeitgebers wirkt demgegenüber sogar noch schwerer als ohnehin. je rigider die behandlung von arbeitslosen und je enger die freibeträge und mobilitätsklauseln, desto schwächer wird die position der arbeiter allgemein. auf der anderen seite wird der arbeitsmarkt aber auch zulasten der arbeitgeber beschnitten. der angesprochene zivildienst hat ja bereits in den pflegeberufen den konkurrenzdruck zulasten mittelständiger unternehmen verschärft. das betrifft mit den ein-euro-jobs nun auch branchen wie stadtreinigung, security und sozialpädagogik. eine weitere aufstockung dieser zwangsarbeit engt den raum für unternehmerische aktivität weiter ein. das argument, es würden arbeitslose ja nur dort eingesetzt, wo keine privatwirtschaftliche konkurrenz besteht, ist aus zwei gründen problematisch: erstens stimmt es nicht, da grundsätzlich jede tätigkeit verwertungspotential hat und allein der markt den preis bestimmt. wenn staatlich subventionierte arbeitskräfte bestimmten tätigkeiten ohnehin nachgehen, dann bricht für genau diese arbeit der markt zusammen. die vernichteten arbeitsplätze werden quasi vorauseilend mit ein-euro-jobbern besetzt. wer in dieser maßnahme steckt, vernichtet in gewisser weise seinen eigenen arbeitsplatz bzw. verhindert, über diese tätigkeit jemals aus der bedürftigkeit zu kommen. zweitens ist es auch nicht unproblematisch, wenn öffentliche betriebe betroffen sind. wenn die stadtreinigung betriebskosten spart, weil die hälfte der arbeit von ein-euro-jobbern erledigt wird, dann ist das tortzdem ein arbeitsplatzverlust. für die angestellten und mithin betroffenen ist es doch wurscht, ob sie in der privatwirtschaft oder im öffentlichen dienst tätig waren.
2. aus sicht der freiheitsrechte läßt sich das auch nicht rechtfertigen. weil die frage hier gestellt wurde: nein es gibt keine pflicht zur arbeit oder zur besonderen mitarbeit über die regelung im sgb2 hinaus. das grundrecht auf freie arbeitsplatzwahl umfaßt auch das recht auf arbeitslosigkeit. die einschränkungen des rechts auf soziale sicherheit, das sich hauptsächlich aus dem grundrecht auf unversehrtheit und ferner einer reihe von weiteren grundrechten, deren ausübung durch mittellosigkeit gefährdet wäre, ableitet, sind hingegen im gegenwärtigen zustand bereits äußerst problematisch. letztendlich sind sie nur zu rechtfertigen, wenn sie das recht auf freie arbeitsplatzwahl nicht verletzen (wahlweise auch das recht auf freizügigkeit). eine einschränkung muß grundsätzlich per gesetz erfolgen, im grundgesetz vorbehaltlich erlaubt sein und in der sache verhältnismäßig. die verhältnismäßigkeitskriterien sind: a) der eingriff muß notwendig sein, b) er muß zielführend sein, c) es darf keine bessere alternative geben. eigentlich steht für jedes dieser kriterien das sgb2 auf sehr wackeligen beinen. es dürfte wohl hauptsächlich der fehlenden aufklärung der betroffenen und dem langen rechtsweg geschuldet sein, daß die einschränkungen noch nicht gegenstand einer verfassungsbeschwerde waren. sofern ich das als selbst betroffener überblicke, wird von seiten der ämter der rechtsweg systematisch verlängert, etwa durch vorschalten der eingliederungsvereinbarung, die keinen verwaltungsakt darstellt, sondern einen (sittenwidrigen) vertrag. daß der vertrag sittenwidrig ist, schadet nicht, da sich die leute entweder daran halten oder im falle einer anfechtung sofort ein (formal korrekter) verwaltungsakt erlassen wird, mit dem selben wortlaut der vereinbarung wohlgemerkt. erst ab diesem punkt beginnt das via rechtsweg abzuschreitende verhältnis zwischen amt und bürger. trotzdem wird man sich an dieser stelle bereits gegen sanktionen zu wehren haben, die ja vertragsbestandteil waren. umgekehrt ist mir auch wohlgefälliges entgegenkommen aufgefallen, wenn man glaubhaft signalisiert, daß man vom fach ist und die rechtslage kennt.
3. koch begründet seinen vorstoß mit gerechtigkeit. es sei den arbeitern nicht vermittelbar, daß andere fürs nichtstun bezahlt werden und teilweise fast das gleiche in der tasche hätten wie sie. das ist ein typisches stammtischargument, simplifizierend und verkomplizierend gleichermaßen. es ging ja durchaus gerechter und auch weniger kompliziert, wenn es das angesprochene bedingungslose grundeinkommen gäbe. der arbeitsmarkt würde sofort von erheblichen beschränkungen und marktverzerrenden subventionen befreit und erwerbsarbeit an sich würde sich in relation zu nicht erwerbsmäßigen tätigkeiten wieder in vollem umfang lohnen. cdu-parteifreund althaus hat da genauso ein konzept in der schublade wie die koalitionspartner der fdp (wenngleich deren modell in bezug auf bedingungslosigkeit noch nachbesserung bedürfte). kochs plan hingegen benachteiligt die am niedrigsten gestellten bürger ohne im gegenzug einen mehrwert zu schaffen. seine gerechtigkeitsvorstellung ist eine der mißgunst. mit christlich oder demokratisch hat das in der tat nichts mehr zu tun.