immer mehr Politiker würden am liebsten die Burka verbieten, die nach wie vor von einigen muslimischen Frauen auch hier im Westen getragen wird. Begründet wird das mit der Gleichberechtigung der Frauen. Die Burka stünde nicht für die freie Ausübung der Religion, sondern ist ein politisches Symbol für die Unterdrückung der Frau und hemme deren Recht auf persönliche Entfaltung.
Daß man ablehnen muß, wenn Frauen eine Burka aufdoktriniert wird, ist selbstredend. Aber es soll vorkommen, daß es Frauen gibt, die die Dinger von sich aus tragen, völlig freiwillig.
Wenn jeder Depp an sein Auto einen blöden Jesusfisch kleben darf, müssen die Leute auch den Anblick dieser "mobilen Gefängnisse" (Naser Khader, Dänemarks erster muslimischer Abgeordneter) ertragen. Kann nicht auch die Burka zur freien Entfaltung der Persönlichkeit beitragen? Vorausgesetzt natürlich, daß ein freier Wille hinter deren Tragen steckt.
Wahrscheinlich kann sich das keiner unserer westlich geprägten Politiker vorstellen, daß man so ein Ding freiwillig anziehen könnte und sich evtl. darin wohl fühlt. Beim näheren Betrachten könnte man einer Burka jedoch tatsächlich einige Vorteile abgewinnen.
Ist man zu spät dran, kann man das Brauen zupfen und Frisieren mal bleiben lassen, ja notfalls kann man komplett im Schlafanzug unter das Ding schlüpfen und kein Schwein merkt's. Dazu ist es bequem.
Egal, wie man aussieht, wenn man im Normalfall darauf Wert legt, man ist damit quasi immer gekleidet. Und das macht die Burka eigentlich zu einem praktischen Kleidungsstück.
Ich denke, daß die meisten Leute eher an einer Burka das stört, was Rasmussen, der dänische Ministerpräsident, so sagt:
"Ich wünsche mir eine Gesellschaft, in der man einander offen und unverschleiert gegenübertritt, in der man sieht, mit wem man spricht." Ich denke, das Hauptaugenmerk liegt auf dem letzten Satz:
Man will den anderen einfach sehen können. Blöderweise reicht das nicht als Grund, um eine entsprechende Forderung ernsthaft vorzubringen. Da muß dann eben die Emanzipation her und das völlige Absprechen des freien Willens burkatragender Frauen.
Allerdings hat sich Rasmussen damit m.E. nach selbst ins Knie geschossen. Weniger kommt es darauf an, wie der Mensch, mit dem man spricht, aussieht, als auf daß, was er eigentlich sagt. Und dahingehend wäre eine Burka sogar eher förderlich. Das Äußere verleitet doch zu jeder Menge Vorurteile. Kann man sich jedoch nur inhaltlich mit dem Gesagten auseinandersetzen, wäre das eine gänzlich andere, konstruktivere Ebene.
Die Gedanken kamen bei einem Bericht auf Deutschlandfunk
Wie steht ihr zur Burka?
Europas Staaten setzen sich für Burkaverbote ein
Frankreich , Schweiz, Österreich und Dänemark diskutieren
Eröffnet von silastischer waffenteufel, 21.01.10, 20:45
8 Antworten zu diesem Thema
#2
Geschrieben: 21. Januar 2010, 21:11
Ich finde es schlimm, daß es Frauen gibt denen gesagt wird was sie anziehen oder tun sollen. Deshalb bin ich eigentlich gegen die Burka als Unterdrückung der Frau. Ich glaube aber auch, daß es viele Frauen gibt, die sich das Ding freiwillig über den Kopf werfen. Kaum verständlich für uns, aber man muß ja mal die Erziehung und das gesamte Umfeld der Frauen sehen. Aus praktischer Sicht ist es wirklich eine super Erfindung. So hab ich das noch nie betrachtet. Ich könnte früh mindestens 15 min. länger schlafen. Wieso gibt es bei uns so etwas nicht?
#3
Geschrieben: 21. Januar 2010, 23:50
ich lehne die burka ab, habe aber auch keinen bezug dazu. letztendlich sollte das tragen der kleidung kein zwang sein. d.h. es darf nicht erlaubt sein, einer frau das tragen dieser kleidung aufzuerlegen. es muß ein einklagbares recht auf das ablegen der burka geben. lustigerweise haben wir hierzulande diese rechtslage bereits exakt in dieser form. was kann also ein verbot der burka leisten?
in bezug auf die emanzipation der frau eigentlich so gut wie gar nichts. ein verbot schafft nicht die herabwürdigung der frau ab, sondern verbannt die zum tragen der burka gezwungenen frauen lediglich aus der öffentlichkeit in den privaten raum. außerdem wäre es natürlich ein eingriff in die freiheit, wie wir ihn in europa seit langem nicht mehr erlebt haben. das verbot religiöser bekenntnisse durch kleidung in bestimmten bereichen des öffentlichen dienstes (etwa durch lehrer in schulen) ist bereits sehr problematisch. ein generelles verbot ist meiner meinung nach verfassungsrechtlich in deutschland nicht durchsetzbar. auch in anderen westlichen ländern dürfte das sehr schwierig sein. unterm strich haben wir hier wieder so ein beispiel für die blüten, die der vermeintliche "kampf der kulturen" treibt: die vorgeblichen verteidiger der westlichen werte torpedieren genau diese mit ihren forderungen.
in bezug auf die emanzipation der frau eigentlich so gut wie gar nichts. ein verbot schafft nicht die herabwürdigung der frau ab, sondern verbannt die zum tragen der burka gezwungenen frauen lediglich aus der öffentlichkeit in den privaten raum. außerdem wäre es natürlich ein eingriff in die freiheit, wie wir ihn in europa seit langem nicht mehr erlebt haben. das verbot religiöser bekenntnisse durch kleidung in bestimmten bereichen des öffentlichen dienstes (etwa durch lehrer in schulen) ist bereits sehr problematisch. ein generelles verbot ist meiner meinung nach verfassungsrechtlich in deutschland nicht durchsetzbar. auch in anderen westlichen ländern dürfte das sehr schwierig sein. unterm strich haben wir hier wieder so ein beispiel für die blüten, die der vermeintliche "kampf der kulturen" treibt: die vorgeblichen verteidiger der westlichen werte torpedieren genau diese mit ihren forderungen.
#4
Geschrieben: 26. Januar 2010, 18:44
in frankreich hat nun eine speziell einberufene kommission die empfehlung gegeben, die burka an öffentlichen plätzen zu verbieten. auf ein generelles verbot konnte man sich nicht einigen.
sehr interessant fand ich den hinweis heute im radio, dass es sich im grunde um 1900 burka-tragende frauen in ganz frankreich handelt. der durchschnittliche franzose hat vermutlich noch nie eine gesehen, außer im fernsehen.
überhaupt frage ich mich worum es in dieser debatte wirklich geht und wen es eigentlich zu schützen gilt. sieht man burkas als "mobile gefängnisse", dann kann man nicht so naiv sein und glauben, dass es mit einer kleiderordnung getan ist. das ergebnis wäre lediglich, wie bogarnil bereits schrieb, die frauen gänzlich aus der öffentlichkeit zu verbannen. möchte man keine religiösen symbole in der öffentlichkeit, dürften nonnen nicht mehr ihr kloster verlassen und besagte fische an autos wären zumindest grenzwärtig.
es ist natürlich nicht ok, wenn irgendjemand zu irgendetwas gezwungen wird und es ist legitim, wenn ein staat sein bürger davor zu schützen sucht. aber dieses argument scheint mir im fall eines burka-verbots nicht anwendbar zu sein. ein verbot verspricht nicht, dass frauen weniger unterdrückt werden, es bedeutet mit sicherheit aber eine beschränkung für eine minderheit.
sehr interessant fand ich den hinweis heute im radio, dass es sich im grunde um 1900 burka-tragende frauen in ganz frankreich handelt. der durchschnittliche franzose hat vermutlich noch nie eine gesehen, außer im fernsehen.
überhaupt frage ich mich worum es in dieser debatte wirklich geht und wen es eigentlich zu schützen gilt. sieht man burkas als "mobile gefängnisse", dann kann man nicht so naiv sein und glauben, dass es mit einer kleiderordnung getan ist. das ergebnis wäre lediglich, wie bogarnil bereits schrieb, die frauen gänzlich aus der öffentlichkeit zu verbannen. möchte man keine religiösen symbole in der öffentlichkeit, dürften nonnen nicht mehr ihr kloster verlassen und besagte fische an autos wären zumindest grenzwärtig.
es ist natürlich nicht ok, wenn irgendjemand zu irgendetwas gezwungen wird und es ist legitim, wenn ein staat sein bürger davor zu schützen sucht. aber dieses argument scheint mir im fall eines burka-verbots nicht anwendbar zu sein. ein verbot verspricht nicht, dass frauen weniger unterdrückt werden, es bedeutet mit sicherheit aber eine beschränkung für eine minderheit.
#5
Geschrieben: 06. Mai 2010, 14:16
belgien hat ein weitreichendes vermummungsverbot beschlossen (allerdings noch nicht verabschiedet), wohl mit dem ziel, das tragen von ganzkörperschleiern zu verbieten. es ist in diesem sinne ein weiterführender eingriff in die persönlichkeitsrechte, als in deutschland, wo die vermummung nur im rahmen des versammlungsrechts und entsprechend nur bei demonstrationen verboten ist. da religiöse bekleidung im gesetzentwurf nicht ausdrücklich erwähnt ist, sind jegliche gesichtsbedeckungen verboten, was ausnahmen nötig macht. tatsächlich sind wohl motorradbekleidung und karnevalsverkleidungen ausgenommen.
das wirft eigentlich zwei fragen auf: 1. ist das verbot der religiösen ganzkörperverhüllung es wert, einen so weitreichenden eingriff in die persönlichkeitsrechte aller bürger vorzunehmen, zumal die zahl der burkaträgerinnen verschwindend gering ist? 2. erreicht das gesetz auf lange sicht überhaupt sein inexplizites ziel?
ersteres verneine ich mit hinweis auf meine bisherige argumentation: die selbsternannten bewahrer "unserer" "westlichen/europäischen werte" torpedieren mit solchen aktionen genau den kern von rechtsstaatlichkeit und individueller freiheit.
zweites bezweifle ich, da ich mir gut vorstellen könnte, daß mit hinblick auf die ausnahmen ein einklagbares gleichbehandlungsgebot für die religiöse gebrauchskleidung burka gilt. wenn nicht vor einem belgischen gericht, dann spätestens vor dem europäischen gerichtshof für menschenrechte.
das wirft eigentlich zwei fragen auf: 1. ist das verbot der religiösen ganzkörperverhüllung es wert, einen so weitreichenden eingriff in die persönlichkeitsrechte aller bürger vorzunehmen, zumal die zahl der burkaträgerinnen verschwindend gering ist? 2. erreicht das gesetz auf lange sicht überhaupt sein inexplizites ziel?
ersteres verneine ich mit hinweis auf meine bisherige argumentation: die selbsternannten bewahrer "unserer" "westlichen/europäischen werte" torpedieren mit solchen aktionen genau den kern von rechtsstaatlichkeit und individueller freiheit.
zweites bezweifle ich, da ich mir gut vorstellen könnte, daß mit hinblick auf die ausnahmen ein einklagbares gleichbehandlungsgebot für die religiöse gebrauchskleidung burka gilt. wenn nicht vor einem belgischen gericht, dann spätestens vor dem europäischen gerichtshof für menschenrechte.
#6
Geschrieben: 07. Mai 2010, 23:12
die onlineausgabe des österreichischen nachrichtenmagazins profil bringt eine in meinen augen leicht dümmlich-naive geschichte über den selbstversuch eines reporters, mit der burka durch wien zu stiefeln. beim lesen habe ich mich sehr geärgert über die qed-attitüde, mit der der autor an den haaren herbeigezogene testfälle abschreitet (etwa die geselligkeitsverträglichkeit beim blumensteckkurs versus das argument verbauter gleichstellung im berufsleben) und sich höchst spekulativer paranoia hingibt (als ein wohnungsbesichtigungstermin telefonisch abgesagt wurde und ohne anhaltspunkt die möglichkeit breitgetreten wird, daß die maklerin quasi mit dem handy irgendwo hinterm baum stand). ich halte ein burkaverbot für den größten schwachsinn und es macht mir angst, wie irrationalität im islamkritischen lager dominiert. und genau deshalb ist es in meinen augen auch die krönung, wenn leute mit einem schwachbrüstigen konzept sich als eine von ca. 100 (!) betroffenen frauen ausgeben und sich in wien auf einer öffentlichen wahlkampfveranstaltung der rechtspopulistischen fpö dem klientelpöbel präsentieren. der artikel beginnt mit der erörterung von wahrscheinlichkeiten. es ist wahrscheinlicher, in österreich einem parlamentsabgeordneten zu begegnen als einer vollverschleierten frau. es ist selbst in migrantenkreisen äußerst schwierig, so ein teil zu besorgen. aber halb wien könnte zu wissen glauben, daß die burka bereits zum stadtbild gehört. man sieht ja nicht, ob da drunter eine frau steckt oder ein reporter.
#7
Geschrieben: 03. Februar 2011, 17:25
laßt uns über unterwäsche reden! über sexy frauenunterwäsche, schwarzer bh und slip. was das jetzt mit burkas zu tun hat? nun, darauf kommen wir schon noch.
schwarze unterwäsche hat die eigenschaft, manchmal durch helle kleidung durchzuscheinen. etwa eine weiße bluse oder eine beige stoffhose. das passiert und mag gelegentlich aufsehenerregend sein, aber ein öffentliches ärgernis ist es nicht. dennoch ist es bereits vorgekommen, daß ein arbeitgeber seinen angestellten das tragen schwarzer unterwäsche verbieten wollte. man muß sich das vor augen halten: der arbeitgeber möchte bei der wahl der unterwäsche mitreden! ein eingriff in die privatsphäre wie aus dem juristischen bilderbuch.
aber: ein solche vorschrift kam vors arbeitsgericht und es gab dem arbeitgeber diesbezüglich recht. eine vorschrift, die das tragen von heller unterwäsche auf arbeit verpflichtend macht, ist kein unverhältnismäßiger eingriff in die persönlichkeitsrechte.
wie geht das zusammen? die antwort liegt in der abwägung zwischen geschäftsinteressen und persönlichkeitsrecht, bei dem auch einkalkuliert werden muß, daß eine anstellung freiwillig ist. das persönlichkeitsrecht ist nicht verletzt, wenn es auch berührt wird.
um dem thema burka einen schritt näher zu komen, könnten wir uns nun die frage stellen, ob eine gesetzliche regelung zur unterwäsche eine rolle gespielt hätte. ein gesetz, daß das tragen von schwarzer unterwäsche bei bestimmten arbeiten verbietet, würde den verursacher des eingriffs in die persönichkeitsrechte ändern. nicht mehr der unmittelbar betroffene arbeitgeber, sondern der zur neutralität verpflichtete staat würde in das persönlichkeitsrecht eingreifen. das schwächt die legitimation der vorschrift. mitunter könnte der angestellte zurecht argumentieren, daß es den staat nichts angeht, wie die unterwäsche asusieht und daß dies eine auszuhandelnde sache zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer sei.
würde das gesetz wie die vom gericht geprüfte vorschrift bestimmungen enthalten, die das gericht verboten hat (etwa zu haarfärbung und fingernagellackfarben), dann hätten diese nicht per gesetzeskraft bestand. mitunter wäre der rechtsstreit nur langwieriger geworden, aber es wäre auch gut möglich gewesen, daß bereits die erste instanz den fall dem verfassungsgericht zur überprüfung übergeben hätte. und dieses sollte analog zur überzeugung kommen, daß der eingriff unverhältnismäßig ist und das persönlichkeitsrecht veretzt. das gesetz wäre hinfällig.
fazit: das arbeitsrecht räumt bereits einen sehr weitgehenden spielraum für persönlichkeitsrechtseingriffe ein. es bedarf normalerweise keiner gesetzlichen ausbuchstabierung aller denkbarer konflikte zwischen persönlichkeitsrecht und arbeitgeberinteresse. mitunter ist eine zu konkrete gesetzgebung sogar kontraproduktiv.
reden wir nun über burkas. das land hessen möchte per gesetz das tragen von burkas im öffentlichen dienst verbieten. anlaß ist der fall einer angestellten, die künftig vollverschleiert arbeiten möchte. das gesetzesvorhaben wird damit gerechtfertigt, daß im öffentlichen dienst das zeigen des gesichtes unabdingbar für das vertrauensverhältnis zwischen bürger und staatsdiener ist. das stimmt zweifelsohne. und deswegen ist der schuß mit der kanone auf den spatz einfach nur dumm.
es zeugt von mangelndem verständnis der funktion wie auch des funktionierens des rechtsstaates. eine simple anweisung des arbeitgebers, nicht vollverschleiert den dienst zu absolvieren, wäre zweckmäßig und elegant. eine gesetzliche vorschrift hingegen hat so einen groben geltungsbereich, daß sie mitunter wieder kippen wird. weil der eingriff in die persönlichkeitsrechte für die büroangestellte mit öffentlichkeitskontakt anders wirkt als der eingriff in die persönlichkeitsrechte einer archivarin. vor dem gesetz sind sie aber alle gleich.
schwarze unterwäsche hat die eigenschaft, manchmal durch helle kleidung durchzuscheinen. etwa eine weiße bluse oder eine beige stoffhose. das passiert und mag gelegentlich aufsehenerregend sein, aber ein öffentliches ärgernis ist es nicht. dennoch ist es bereits vorgekommen, daß ein arbeitgeber seinen angestellten das tragen schwarzer unterwäsche verbieten wollte. man muß sich das vor augen halten: der arbeitgeber möchte bei der wahl der unterwäsche mitreden! ein eingriff in die privatsphäre wie aus dem juristischen bilderbuch.
aber: ein solche vorschrift kam vors arbeitsgericht und es gab dem arbeitgeber diesbezüglich recht. eine vorschrift, die das tragen von heller unterwäsche auf arbeit verpflichtend macht, ist kein unverhältnismäßiger eingriff in die persönlichkeitsrechte.
wie geht das zusammen? die antwort liegt in der abwägung zwischen geschäftsinteressen und persönlichkeitsrecht, bei dem auch einkalkuliert werden muß, daß eine anstellung freiwillig ist. das persönlichkeitsrecht ist nicht verletzt, wenn es auch berührt wird.
um dem thema burka einen schritt näher zu komen, könnten wir uns nun die frage stellen, ob eine gesetzliche regelung zur unterwäsche eine rolle gespielt hätte. ein gesetz, daß das tragen von schwarzer unterwäsche bei bestimmten arbeiten verbietet, würde den verursacher des eingriffs in die persönichkeitsrechte ändern. nicht mehr der unmittelbar betroffene arbeitgeber, sondern der zur neutralität verpflichtete staat würde in das persönlichkeitsrecht eingreifen. das schwächt die legitimation der vorschrift. mitunter könnte der angestellte zurecht argumentieren, daß es den staat nichts angeht, wie die unterwäsche asusieht und daß dies eine auszuhandelnde sache zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer sei.
würde das gesetz wie die vom gericht geprüfte vorschrift bestimmungen enthalten, die das gericht verboten hat (etwa zu haarfärbung und fingernagellackfarben), dann hätten diese nicht per gesetzeskraft bestand. mitunter wäre der rechtsstreit nur langwieriger geworden, aber es wäre auch gut möglich gewesen, daß bereits die erste instanz den fall dem verfassungsgericht zur überprüfung übergeben hätte. und dieses sollte analog zur überzeugung kommen, daß der eingriff unverhältnismäßig ist und das persönlichkeitsrecht veretzt. das gesetz wäre hinfällig.
fazit: das arbeitsrecht räumt bereits einen sehr weitgehenden spielraum für persönlichkeitsrechtseingriffe ein. es bedarf normalerweise keiner gesetzlichen ausbuchstabierung aller denkbarer konflikte zwischen persönlichkeitsrecht und arbeitgeberinteresse. mitunter ist eine zu konkrete gesetzgebung sogar kontraproduktiv.
reden wir nun über burkas. das land hessen möchte per gesetz das tragen von burkas im öffentlichen dienst verbieten. anlaß ist der fall einer angestellten, die künftig vollverschleiert arbeiten möchte. das gesetzesvorhaben wird damit gerechtfertigt, daß im öffentlichen dienst das zeigen des gesichtes unabdingbar für das vertrauensverhältnis zwischen bürger und staatsdiener ist. das stimmt zweifelsohne. und deswegen ist der schuß mit der kanone auf den spatz einfach nur dumm.
es zeugt von mangelndem verständnis der funktion wie auch des funktionierens des rechtsstaates. eine simple anweisung des arbeitgebers, nicht vollverschleiert den dienst zu absolvieren, wäre zweckmäßig und elegant. eine gesetzliche vorschrift hingegen hat so einen groben geltungsbereich, daß sie mitunter wieder kippen wird. weil der eingriff in die persönlichkeitsrechte für die büroangestellte mit öffentlichkeitskontakt anders wirkt als der eingriff in die persönlichkeitsrechte einer archivarin. vor dem gesetz sind sie aber alle gleich.
#8
Geschrieben: 03. Februar 2011, 19:43
Darf sie ohne Unterwäsche arbeiten?
Edit: Hab mir den verlinkten Text durchgelesen und das klingt irgendwie nach Armee. Allerdings würde mich interessieren, ob man die Selbstbestimmung der Angestellten nun gegen den Umsatz des Unternehmens oder gegen die Autorität des Unternehmers abgewogen hat...
Edit: Hab mir den verlinkten Text durchgelesen und das klingt irgendwie nach Armee. Allerdings würde mich interessieren, ob man die Selbstbestimmung der Angestellten nun gegen den Umsatz des Unternehmens oder gegen die Autorität des Unternehmers abgewogen hat...
#9
Geschrieben: 03. Februar 2011, 22:45
Kerberos schrieb am 03. Februar 2011, 19:43:
Edit: Hab mir den verlinkten Text durchgelesen und das klingt irgendwie nach Armee. Allerdings würde mich interessieren, ob man die Selbstbestimmung der Angestellten nun gegen den Umsatz des Unternehmens oder gegen die Autorität des Unternehmers abgewogen hat...
weder noch. das urteil ist vollkommen vertretbar, denn das unternehmen hat ein recht auf selbstbestimmung seiner außendarstellung über seine mitarbeiter. dagegen ist es abgewogen worden und dagegen läßt sich auch das recht auf religionsfreiheit abwägen.
(man darf auch nicht vergessen, daß das unternehmen trotzdem nicht dinge verlangen darf, die sich über die arbeit hinaus auf die freizeit auswirken, etwa ein verbot gefärbter haare. mit der nichtgestattung einer bestimmung über die fingernagelfarbe ist das gericht hier sogar sehr weit gegangen. auf die gerichte ist diesbezüglich noch verlass - sie sind ein bollwerk der freiheits- und persönichkeitsrechte, die von seiten mancher politiker in einem islamophobischen akt der hysterie oder schlimmer noch in einem akt des populistischen stimmenfangs immer wieder zur abschaffung vorgeschlagen werden)
Zitat
Darf sie ohne Unterwäsche arbeiten?
strenggenommen ja. :-)
1 Benutzer lesen gerade dieses Thema
0 Mitglied(er), 1 Gast/Gäste und 0 anonyme(s) Mitglied(er)






Top









