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Hartz 4 auf dem Prüfstand - JETZT WIDERSPRUCH EINLEGEN!
Das BVerfG entscheidet; bis zum 8.2. auf 4 Jahre rückwirkend Leistung


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#1 An Chiardhuibh

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Geschrieben: 27. Januar 2010, 13:33

Eine Klage vorm Verfassungsgericht hat es ans Tageslicht gebracht: Die Sätze für die Teilhabe am soziokulturellen Geschehen wurden offenbar nicht berechnet, sondern willkürlich geschätzt. Ein klarer Verstoß gegen das Sozialstaatsgebot (Artikel 20 GG). Deswegen stehen die Chancen gut, daß am 9. Februar das Gesetz kippt. Wer davon profitieren möchte, muß vor Urteilsverkündung einen Widerspruch einlegen, also spätestens bis zum 8. (Eingang bei der ARGE).

Dokumente und ausführliche Prozesserläuterung haben die Kollegen von chefduzen.de zusammengestellt. Bitte verbreitet die Botschaft an alle Leistungsbezieher, ladet euch (falls selbst betroffen) die Anträge runter und schickt den Krempel rechtzeitig ab!

Diskutiert wird im Pandoras Erbe bereits:

Der Hartz-4-Populismus Roland Kochs (der vor dem Hintergrund des anstehenden Urteils noch ein ganz anderes Geschmäckle bekommt)
Die Zukunft der Arbeit und die Gesellschaft von morgen
Deutschlands sozialer und kultureller Abstieg

und es wird bestimmt noch mehr ;-)

hier noch der artikel in der leipziger internet zeitung: Bundesverfassungsgericht entscheidet am 09. Februar 2010 nicht nur über Regelsätze bei Kindern





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