Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: die Höhe der ALG-2-Regelsätze sind in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. "Die verfassungsrechtlichen Mängel betreffen die Vorgehensweise des Gesetzgebers bei der Bemessung der Regelleistung" verkündete heute Vormittag der vorsitzende Richter. Das Urteil in der Pressemitteilung des BVerfG.
Bis zum Jahresende hat der Gesetzgeber nun Zeit, die Sätze nachzubessern, oder, so unkt ARD-Rechtsexperte Möller in der Tagesschaumeldung, eine stichhaltige Bemessung nachzureichen. Bis dahin bleiben die Sätze bestehen, denn das Verfassungsgericht hat wegen der Gewaltenteilung nur die Möglichkeit, die Verfassungskonformität von Gesetzen zu prüfen, nicht aber, selbst gestalterisch - also gesetzgeberisch - einzugreifen.
Wir berichteten im Vorfeld über die Möglichkeit, per rechtzeitig gestellten Überprüfungsantrag dennoch von einer Beitragserhöhung rückwirkend profitieren zu können. Dieser Zug ist für alle Zu-spät-gekommenen nun abgefahren. Für diejenigen, die ihre Anträge vor dem Urteil in der zuständigen Behörde eingereicht haben, beginnt nun der Kampf ums Geld. Wir bleiben auf jeden Fall am Thema dran.
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Diskutiert wird im Pandoras Erbe außerdem bereits:
Der Hartz-4-Populismus Roland Kochs
Die Zukunft der Arbeit und die Gesellschaft von morgen
Deutschlands sozialer und kultureller Abstieg
und es wird bestimmt noch mehr ;-)
ALG-2-Regelsätze wegen mangelhafter Bemessung verfassungswidrig!
Das BVerfG hat entschieden: Hartz 4 war grundrechtswidrig
Eröffnet von bogarnil limdal, 09.02.10, 12:03
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