Bis zum Jahresende hat der Gesetzgeber nun Zeit, die Sätze nachzubessern, oder, so unkt ARD-Rechtsexperte Möller in der Tagesschaumeldung, eine stichhaltige Bemessung nachzureichen. Bis dahin bleiben die Sätze bestehen, denn das Verfassungsgericht hat wegen der Gewaltenteilung nur die Möglichkeit, die Verfassungskonformität von Gesetzen zu prüfen, nicht aber, selbst gestalterisch - also gesetzgeberisch - einzugreifen.
Wir berichteten im Vorfeld über die Möglichkeit, per rechtzeitig gestellten Überprüfungsantrag dennoch von einer Beitragserhöhung rückwirkend profitieren zu können. Dieser Zug ist für alle Zu-spät-gekommenen nun abgefahren. Für diejenigen, die ihre Anträge vor dem Urteil in der zuständigen Behörde eingereicht haben, beginnt nun der Kampf ums Geld. Wir bleiben auf jeden Fall am Thema dran.
Bearbeitet von bogarnil limdal, 09. Februar 2010, 12:31,
pressemitteilung zeigt urteil






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