Fahrschulen in Leipzig
Wo lerne ich gut und möglichst günstig Autofahren?
#1
Geschrieben: 13. Februar 2011, 16:24
Auch, wenn mir die Aussicht mit 17-Jährigen die Schulbank zu drücken die eine oder andere Sorgenfalte auf die Stirn treibt, ich habe mich entschieden: ich will den Führerschein. Bleibt nur die Frage: wo?
Es wäre natürlich schön, wenn das Ganze finanziell nicht allzu sehr zu Buche schläge, aber wichtiger ist mir der Unterricht. Ich habe zwar keine Erfahrungswerte, aber ich habe das Gefühl nicht zu den Naturtalenten zu gehören (das war schon beim Fahrradfahrenlernen so, durch die Fahrradführerscheinprüfung in der zweiten Klasse wäre ich fast durchgefallen).
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.
#5
#6
Geschrieben: 15. Februar 2011, 10:45
Tara schrieb am 15. Februar 2011, 10:26:
kontra: kein räumliches sehen.
pro: automatischer schulterblick.
aber im ernst, ich kenne mindestens zwei leute, die ohne räumliches sehen auto fahren und keine probleme haben. wenn es nur daran hängt, dann hab keine angst, im alltag stößt du ja auch nicht dauernd an.
#9
Geschrieben: 16. Februar 2011, 09:58
Bis auf besagte Tante fährt keiner von ihnen wirklich gerne Auto, weil sie alle noch nicht ganz sicher damit umgehen können.
Mein Rat ist, daß Du Dir das ersparen solltest, solange Du nicht sicher bist, nach dem Schein auch wirklich zu fahren, am besten täglich. Alles andere ist rausgeschmissenes Geld.
#10
Geschrieben: 20. Februar 2011, 12:25
Günstig isses natürlich, wenn man regelmäßig fährt - mit ner gebrauchten rumpel oder so. Ich glaub man bekomtm als fahranfänger nirgens ein mietfahrzeug.
Große preisunterschiede wirds nicht geben, denke ich, da ein quasi-zwang herrscht die B zu haben. Letztendlich hängts ja auch am belieben des lehrers, einen zur prüfung zuzulassen oder noch ein paar stunden aufzubrummen.
Ob die ~1200 glocken (ohne anhänger, mit ~1800) gerechtfertigt sind, wage ich zu bezweifeln.
Ich persönlich würde zu ner schule tendieren, die alle klassen ausbildet, in der hoffnung, das sich die lehrer auch tatsächlich gut in alle verkehrsteilnehmer hineinversetzten können. (Anstatt irgendwann mal alle klassen gemacht zu haben, was als fahrlehrer zwingend ist.)
Mein tipp, so du ned im geld schwimmst: Übe vorher mit einer person deines vertrauens. Am besten mit einem alten benziner - denn anfahren lernt man auf den modernen dieselmaschinen der fahrschulen ned wirklich.
Ideal wäre ein abgeschranktes oder -gesperrtes gelände, so ist eine anzeige wegen "fahrens ohne entsprechende fahrerlaubnis" ausgeschlossen.
Das üben auf öffentlichen (leeren) parkplätzen und gewerbegebieten ist aber auch üblich.
Und was deine jungen mitschüler angeht: Setz dich möglichst weit vor und habe keine hemmungen, direkt nachzufragen.
Desto mehr die anderen am telefon spielen, schlafen oder in der gegend herumgucken, desto mehr kannst du es zu deinem privatuntericht machen :-D
Bearbeitet von rs-az6, 20. Februar 2011, 14:05,
#11
Geschrieben: 21. Februar 2011, 18:21
#12
Geschrieben: 22. Februar 2011, 19:40
#13
Geschrieben: 22. Februar 2011, 21:16
An Chiardhuibh schrieb am 22. Februar 2011, 19:40:
Ohne Führerschein darfst du das nicht. Mein Fahrlehrer (vor 14 Jahren) meinte zu mir, die Polizei wartet nur auf sowas um Bußgelder einzutreiben.
#14
Geschrieben: 22. Februar 2011, 22:05
Auf dem Lande gibt es Strecken, da ist wohl in den letzten 20 Jahren kein Polizeiauto auch nur in Sichtweite gewesen. Natürlich kann man Pech haben und gerade da kommt dann doch eines.
Am Rande des Flugplatzes in Riesa, gab es zum Beispiel ein Gebiet, wo ständig Fahranfänger übten und da kam am Wochenende auch immer mal die Polizei pauschal vorbei zum gucken. (Auf den Platz durften sie aber nicht, da haben wir sie, die Polizisten, immer runtergeworfen und dort habe ich aber als Mitflugplatzhalter – ist ja unser Platz – das Fahren gelernt, wir durften das.)
Motorrad hab ich aber bei uns in der Nähe auf einer kleinen Nebenstraße zwischen ein paar Dörfern geübt, das war auch kein Problem.
#16
Geschrieben: 23. Februar 2011, 18:51
#17
Geschrieben: 23. Februar 2011, 19:52
Auf privat- bzw. betriesgelände isses wohl ne kann-entscheidung... rechtlich streng gesehen ist es beim fehlen eines tores oder schranke nichtöffentlicher verkehrsraum mit "tatsächlich öffentlichen verkehr". In dem fall soll die rechtshandhabe wohl analog öffentlichen verkehrsraums sein.
Ich weiß wie gesagt nur ned, ob man bei nem straftatbestand (bei dem ein entsprechendes verfahren losgetreten wird) zusätzlich noch ein ordnungsgeld verhängen kann. (Wäre mir suspekt ^^)
Nja, im zweifelsfalle: Der ton macht die musik ;-)
#18
Geschrieben: 23. Februar 2011, 20:57
rs-az6 schrieb am 23. Februar 2011, 19:52:
so ist mir das auch bekannt. auf privaten grundstücken ist aber der zaun auch nicht zwingend, das entscheidende merkmal ist der öffentliche charakter. ein gut zugänglicher kundenparkplatz einer firma (z.b. einkaufszentrum) ist zwar juristisch gesehen privatgelände (deshalb gilt auch nicht die stvo, egal wie viele schilder das "vorschlagen"), andererseits ein ort, an dem öffentlicher verkehr stattfindet. das fahren ohne führerschein ist, wie phriedrich schon bemerkte, dann wegen der gefährdung strafrechtlich relevant. ich vermute aber, daß man sich theoretisch erfolgreich gegen ein bußgeld wehren kann, wenn der platz frei von leuten, fahrzeugen und sonstwelchen fragilen hindernissen gewesen ist, denn dann verliert die weite auslegung des tatbestandsmerkmales "öffentlicher verkehr" ihre legitimität. es kommt aber trotzdem darauf an, ob der richter da mitgeht.
bei schwerzugänglichen privatgrundstücken sollte man noch beachten, daß man unter umständen hausfriedensbruch begeht :-)
#20
Geschrieben: 27. Februar 2011, 15:56
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