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Kein politisches Asyl für US-Soldat André Shepherd
Der Fall des US-Kriegsdienstverweigerers


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#1 bogarnil limdal

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Geschrieben: 12. April 2011, 10:03

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat am Montag vergangener Woche den Asylantrag des 2008 desertierten US-Soldaten André Shepherd abgelehnt. Shepherd war für die Instandhaltung von Kampfhubschraubern im Irak eingesetzt worden und tauchte 2007 unmittelbar vor Antritt seines zweiten Einsatzes in Deutschland unter, wo er schließlich 2008 politisches Asyl beantragt hat.

Shepherd begründete seine Kriegsdienstverweigerung mit der Gewissensentscheidung, nicht mehr mittelbar die Kollateralschäden durch von ihm gewartete Apache-Hubschrauber in einem seiner Ansicht nach völkerrechtswidrigen und gegen die US-Verfassung verstoßenden Angriffskrieg verantworten müssen zu wollen. Er bezog sich hierbei auch auf die Nürnberger Prinzipien. Wegen der Desertation - eine Verweigerungsoption wie momentan noch im Wehrpflichtsland Deutschland gibt es in den USA nicht - drohen Shepherd bei Abschiebung gemessen an vergleichbaren Fällen bis zu 18 Monate Haft.

Der Fall ist knifflig, weil sich Deutschlands Regierung bislang nicht auf eine Bewertung des dritten Golfkrieges hinsichtlich der völkerrechtlichen Legitimität eingelassen hat. Die in der Begründung durch das BAMF genannten Ablehnungskriterien stellen darauf ab, diesen Status beizubehalten. Shepherd habe keine konkreten Kriegsverbrechen seiner Einheit benennen können, sei als Techniker auch nicht direkt an Kampfhandlungen beteiligt und der Einsatz sei nicht im Rahmen des Krieges, sondern nach Ende der Kampfhandlungen erfolgt, habe also eine andere Legitimation.

Der letzte Punkt ist das stärkste Argument, wenngleich dennoch angreifbar. Die Besatzung des Iraks ist unstrittig eine Folge des Krieges und zwar nicht nur kausal, sondern auch völkerrechtlich. Eine Angreifende Macht ist verpflichtet, die Ordnung im eroberten Gebiet aufrecht zu erhalten. Außerdem ist die Stärke des Arguments nachrangig, weil es für den Fall von untergeordneter Relevanz ist.

Die beiden Hauptargumente des BAMF stehen demgegenüber auf äußerst dünnem Eis, wie der Fall des deutschen Majors Florian Pfaff zeigt. Pfaff hatte 2003 seine Mitarbeit an im Rahmen der NATO-Struktur potentiell für den Irakkrieg eingesetzten Computerprogrammen verweigert und wurde dafür degradiert. Diese Disziplinarmaßnahme wurde jedoch nie rechtskräftig, da sich Pfaff erfolgreich juristisch zur Wehr setzte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig rehabilitierte 2005 den Major und begründete seine Entscheidung u.a. mit dem Vorbehalt der Gewissensfreiheit des Grundrechtsträgers, die von keiner öffentlichen Gewalt infrage gestellt werden dürfe. Auch hier spielte die tatsächliche Legitimität des Irakkrieges keine Rolle. Die zumindest plausible Einschätzung des Soldaten, sein Dienst sei völkerrechtswidrig, begründet also bereits das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Sinne der Nürnberger Prinzipien.

Das Asylrecht legt im Übrigen ebenfalls keine Unterscheidung zwischen richtiger oder falscher Einschätzung der Legitimität des Krieges nahe. Der §60 des Aufenthaltsgesetzes, nach dem der Asylstatus vergeben wird, spricht von einer Verfolgung wegen politischer Einstellung durch den Staat. Das ist bei Desertation im Prinzip immer der Fall. Wenn die Desertation sogar Bezug auf die Nürnberger Erklärung nimmt, also einem Kriegsverbrechen oder der Beteiligung an einem völkerrechtswidrigem Krieg zuvorkommen soll, liegen gleich zwei Konsequenzen aus der überwundenen Naziherrschaft vor: 1. Die Verantwortung jedes kleinen Rädchen im Apparat, nicht nur des SS-Aufsehers, sondern auch des Gaskammernklempners - um mal eine drastische Analogie zum Verhältnis Hubschrauberpilot und Wartungstechniker zu ziehen - und 2. die Verantwortung des Staates, Schutzräume für wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgte Menschen aus aller Welt zu schaffen.

Shepherd hat angekündigt, den Ablehnungsbescheid anzufechten. Im Interesse aller verantwortungsbewußten Menschen in Uniform und nicht zuletzt im Interesse der deutschen Glaubwürdigkeit drücke ich beide Daumen.





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