Die bisherigen ärztlichen Berufsordnungen verbieten Ärzten das direkte Töten von Menschen, äußern sich aber zum assistieren Suizid von todkranken Menschen nicht konkret genug.
Die Bundesärztekammer will dies aktuell ändern und in der neuen Musterberufsordnung für Ärzte eine klare Formulierung finden.
Hierzu bräuchte es natürlich auch Klarheit über die gewollte Intention des Textes.
Sollen Ärzte beim Suizid helfen dürfen?
Sollten sie nicht?
Wann sollten sie, wann nicht?
Ist ärztlich assistierter Suizid eine ärztliche Aufgabe oder nicht?
Wenn nein, ist es ihnen in privater Entscheidung als Fachkundige dennoch erlaubt, Unterstützung zu leisten?
Helft uns bitte.
Die medizinische Ecke XII - Ärztlich assistierter Suizid
Sollen Ärzte beim Suizid helfen dürfen?
Eröffnet von Rabenfutter, 12.06.11, 20:20
4 Antworten zu diesem Thema
#2
Geschrieben: 12. Juni 2011, 21:23
eine moderate lockerung der strafwürdigkeit würde ich befürworten, allerdings nicht eine ausweitung des ärztlichen aufgabenspektrums. selbstmord sollte selbstmord bleiben und nur in fällen, wo der selbstmörder es nicht selbst hinbekommen kann, sollte meiner meinung nach ein arzt hilfestellung nach bestem wissen und gewissen geben dürfen. ohne verpflichtung allerdings.
ich muß aber einräumen, daß ich das so aus dem bauch heraus entscheide. wie ist denn die aktuelle rechtslage? wenn mich als angehöriger jemand bitten würde, gift bereitzustellen oder den fön ins wasser zu werfen, wie sieht es da aus? macht das einen unterschied?
ich muß aber einräumen, daß ich das so aus dem bauch heraus entscheide. wie ist denn die aktuelle rechtslage? wenn mich als angehöriger jemand bitten würde, gift bereitzustellen oder den fön ins wasser zu werfen, wie sieht es da aus? macht das einen unterschied?
#3
Geschrieben: 13. Juni 2011, 13:28
„Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung und Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ So lautet der Paragraph 16 der Musterberufsordnung für Ärzte, die am 2.6.2011 auf dem Deutschen Ärztetag beschlossen wurde. Bisher lautete der Paragraph: „Ärztinnen und Ärzte dürfen – unter Vorrang des Willens der Patientin oder des Patienten – auf lebensverlängernde Maßnahmen nur verzichten und sich auf Linderung der Beschwerden beschränken, wenn ein Hinausschieben des unvermeidbaren Todes für die sterbende Person lediglich eine unzumutbare Verlängerung des Leidens bedeuten würde.“ So oder so: Suizid auf Verlangen bleibt, in diesem Fall für die Ärzte, verboten. (Vielleicht sind 17.000 Menschen schon genug, die in Deutschland jährlich durch Selbsttötung sterben. Okay, das war jetzt kein sachlicher Beitrag.) Dass sich Ärzte selbst mit schriftlichen Anweisungen ihrer Patienten schwertun unterstreicht die Grauzone, in denen sie agieren. Wie steht der Arzt seinem Patienten unter Achtung des Willens bei, wenn es dem Arzt verboten ist, den Patienten zu töten, obwohl genau dies sein letzter und einziger Wille ist?
#4
Geschrieben: 13. Juni 2011, 17:02
Puh das ist ne schwierige Frage. Ich habe mal vor länger Zeit ne Dokumentation gesehen, wo das Thema angesprochen wurde. Eines der Hauptargumente war da glaube ich, dass die betroffenen Patienten ja eh nichts mehr zu erwarten hätten außer unnötiges Leid. Das ging sogar bis hin zu Menschen die sich nichtmehr eigenständig ernähren konnten. In dem Beispiel war der Oberarzt dann entschieden der Meinung, das der Sterbewunsch seiner Patienten nicht ernst zu nehmen sei. Hat dann gegen deren Willen und gegen den Willen der Angehörigen Magensonden "implantiert" und tatsächlich änderte sich dann bei vielen seiner Patienten ihre Einstellung wieder, obwohl ihre Krankheit nicht mehr zu heilen war.
Unter diesen Umständen halte ich eine Lockerung des assistierten Suizid für fragwürdig. Ein anderes Beispiel was mir da noch einfällt, sind Fehldiagnosen. Z.B. kann die Diagnose Krebs bei Betroffenen auch traumatisierend wirkend und starke Depressionen auslösen. Womit eben auch Suizidgedanken verknüft sein können. Dabei gibt es auch viele Beispiele wo ein Patient von den Ärzten bereits aufgegeben wurde, seine vermeintlich tödliche Krankheit, dann aber doch noch überwinden konnte. Hier die Tür für Suizid etwas aufzustoßen, könnte meiner Meinung nach fatal sein.
Wenn es tatsächlich Beispiele gibt wo zu 100% klar ist, dass der Patient nicht mehr überleben wird und dass es auch keine Mittel auf der Welt gibt, die seine Leiden auch nur irgendwie abmildern könnte, wäre es durchaus human einen Suizid zuzulassen oder sogar zu assistieren. Aber wer kann das schon zu 100% garantieren? Ich persönlich kann es als Laie überhaupt nicht einschätzen in wie weit solche Fälle existieren und was dann für den Patienten der weniger schlimme Weg wäre. Oder ob es am Ende dann nur am zu schmalen Buget und/oder der falschen Krankenversicherung scheitert.
Unter diesen Umständen halte ich eine Lockerung des assistierten Suizid für fragwürdig. Ein anderes Beispiel was mir da noch einfällt, sind Fehldiagnosen. Z.B. kann die Diagnose Krebs bei Betroffenen auch traumatisierend wirkend und starke Depressionen auslösen. Womit eben auch Suizidgedanken verknüft sein können. Dabei gibt es auch viele Beispiele wo ein Patient von den Ärzten bereits aufgegeben wurde, seine vermeintlich tödliche Krankheit, dann aber doch noch überwinden konnte. Hier die Tür für Suizid etwas aufzustoßen, könnte meiner Meinung nach fatal sein.
Wenn es tatsächlich Beispiele gibt wo zu 100% klar ist, dass der Patient nicht mehr überleben wird und dass es auch keine Mittel auf der Welt gibt, die seine Leiden auch nur irgendwie abmildern könnte, wäre es durchaus human einen Suizid zuzulassen oder sogar zu assistieren. Aber wer kann das schon zu 100% garantieren? Ich persönlich kann es als Laie überhaupt nicht einschätzen in wie weit solche Fälle existieren und was dann für den Patienten der weniger schlimme Weg wäre. Oder ob es am Ende dann nur am zu schmalen Buget und/oder der falschen Krankenversicherung scheitert.
#5
Geschrieben: 18. November 2011, 08:47
Witzigerweise hatten wir das Thema letztens auf Arbeit, nachdem irgendwer erzählte, dass sich in Belgien jemand ein Jahr nach seinem Schlaganfall beim Suizid hat helfen lassen (Belgien und die Schweiz haben da etwas liberalere Regelungen).
Als erstes kam man sofort mit dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, das niemand außer Kraft setzen kann und deshalb müsse diesem Wunsch Rechnung getragen werden. M.Mn. nach greift das viel zu kurz. Suizidgedanken sind immer Ausdruck einer vollkommenen Verzweiflung. Hier muß zu 100% feststehen, ob diese Situation temporär sein kann (schon allein die Möglichkeit, sie könne sich ändern, muss ein Ausschlusskriterium sein) oder aber bis zum Lebensende anhalten wird. Bei dem Schlaganfall steht beispielsweise nicht fest, wieviel Fortschritte derjenige unter weiteren Reha-Maßnahmen machen kann und wird. In solchen Fällen muß eine intensive psychologische Behandlung und Therapie erfolgen, ohne dem Wunsch zu entsprechen. So wird nämlich auch Tür und Tor geöffnet, dass diese Maßnahme irgendwann von schwerkranken Menschen erwartet wird (stellt Euch allein vor, wie jemand, der seine Familie nicht belasten will mit seiner Pflege, Aufmerksamkeit, Behinderung etc.., reagiert, wenn diese für einen solchen Schritt "völliges Verständnis hat", es gar von selbst anspräche. Da ist dann nicht mehr viel mit freier Entscheidung...)
Aber es gibt auch andere Fälle:
Ich mußte seinerzeit über 6 Wochen lang einer ins letzte Einzelzimmer abgeschobenen, völlig kachektischen und nicht mehr ansprechbaren Krebspatientin 3 mal täglich Blut abnehmen, um den Blutzuckerspiegel zu kontrollieren. Die Werte waren jenseits von gut und böse und interessierten echt keine Sau. Weder sah ich jemals einen Arzt bei ihr, noch hatte ich den Eindruck, dass sich überhaupt noch groß um sie gekümmert wurde. Die lag da einfach, um zu sterben. Und das vollkommen würdelos mit Untersuchungen, die im Grunde nicht mehr notwendig waren. Hier hätte eine vernünftige Sterbebegleitung mit Palliativmedizin und letztlich evtl. Erlösung ein guter Weg sein können.
Ich denke, man sollte hier Regeln treffen, ähnlich wie beim Feststellen des Hirntodes für die Organspende: Es müssen zum behandelnden Arzt noch zusätzlich zwei vollkommen unabhängige andere Mediziner zum gleichen Schluß kommen: eine letale Prognose ohne jeglichen Zweifel, verbunden mit Leiden, die nicht durch Palliativtherapien abgefangen werden können.
Das heißt:
"Sollen Ärzte beim Suizid helfen dürfen?" Ja, obwohl sie dann ein Problem mit dem Hippokrates bekommen. ;-)
"Ist ärztlich assistierter Suizid eine ärztliche Aufgabe oder nicht?" Und nur eine ärztliche, niemandes sonst.
"Wenn nein, ist es ihnen in privater Entscheidung als Fachkundige dennoch erlaubt, Unterstützung zu leisten?" Wäre ich betroffen, würde ich es mir wünschen, rein subjektiv betrachtet. Aber da Ärzte auch nur Menschen sind, wäre meine objektive Meinung dazu: nein. Auch unter Ärzten kann es Arschlöcher geben, die dann Macht missbrauchen können.
Als erstes kam man sofort mit dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, das niemand außer Kraft setzen kann und deshalb müsse diesem Wunsch Rechnung getragen werden. M.Mn. nach greift das viel zu kurz. Suizidgedanken sind immer Ausdruck einer vollkommenen Verzweiflung. Hier muß zu 100% feststehen, ob diese Situation temporär sein kann (schon allein die Möglichkeit, sie könne sich ändern, muss ein Ausschlusskriterium sein) oder aber bis zum Lebensende anhalten wird. Bei dem Schlaganfall steht beispielsweise nicht fest, wieviel Fortschritte derjenige unter weiteren Reha-Maßnahmen machen kann und wird. In solchen Fällen muß eine intensive psychologische Behandlung und Therapie erfolgen, ohne dem Wunsch zu entsprechen. So wird nämlich auch Tür und Tor geöffnet, dass diese Maßnahme irgendwann von schwerkranken Menschen erwartet wird (stellt Euch allein vor, wie jemand, der seine Familie nicht belasten will mit seiner Pflege, Aufmerksamkeit, Behinderung etc.., reagiert, wenn diese für einen solchen Schritt "völliges Verständnis hat", es gar von selbst anspräche. Da ist dann nicht mehr viel mit freier Entscheidung...)
Aber es gibt auch andere Fälle:
Ich mußte seinerzeit über 6 Wochen lang einer ins letzte Einzelzimmer abgeschobenen, völlig kachektischen und nicht mehr ansprechbaren Krebspatientin 3 mal täglich Blut abnehmen, um den Blutzuckerspiegel zu kontrollieren. Die Werte waren jenseits von gut und böse und interessierten echt keine Sau. Weder sah ich jemals einen Arzt bei ihr, noch hatte ich den Eindruck, dass sich überhaupt noch groß um sie gekümmert wurde. Die lag da einfach, um zu sterben. Und das vollkommen würdelos mit Untersuchungen, die im Grunde nicht mehr notwendig waren. Hier hätte eine vernünftige Sterbebegleitung mit Palliativmedizin und letztlich evtl. Erlösung ein guter Weg sein können.
Ich denke, man sollte hier Regeln treffen, ähnlich wie beim Feststellen des Hirntodes für die Organspende: Es müssen zum behandelnden Arzt noch zusätzlich zwei vollkommen unabhängige andere Mediziner zum gleichen Schluß kommen: eine letale Prognose ohne jeglichen Zweifel, verbunden mit Leiden, die nicht durch Palliativtherapien abgefangen werden können.
Das heißt:
"Sollen Ärzte beim Suizid helfen dürfen?" Ja, obwohl sie dann ein Problem mit dem Hippokrates bekommen. ;-)
"Ist ärztlich assistierter Suizid eine ärztliche Aufgabe oder nicht?" Und nur eine ärztliche, niemandes sonst.
"Wenn nein, ist es ihnen in privater Entscheidung als Fachkundige dennoch erlaubt, Unterstützung zu leisten?" Wäre ich betroffen, würde ich es mir wünschen, rein subjektiv betrachtet. Aber da Ärzte auch nur Menschen sind, wäre meine objektive Meinung dazu: nein. Auch unter Ärzten kann es Arschlöcher geben, die dann Macht missbrauchen können.
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