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Big brother in blau
Datenschutzskandal bei der sächsischen Polizei


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4 Antworten zu diesem Thema

#1 An Chiardhuibh

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Geschrieben: 22. Juni 2011, 19:48

Man fühlt sich ein bisschen an Zeiten erinnert, in denen Menschen in Autos vor Häusern saßen, ihre Stullen aßen und dabei mithörten, was in den Häuser so gesprochen wurde. An Zeiten, in denen jede und jeder verdächtig war und somit der vorsorglichen Bewachung bedurften. Längst vorbei, denkt man sich heute. Die Stullenesser sitzen zu Hause und gucken RTL, meint man.
Vermutlich sind auch einige der 12000 Bewohner der Südvorstatt dieser Meinung und waren es auch, als sie im Feburar diesen Jahres gegen Nazis demonstrierten oder aber auch zu Hause die Wäsche bügelten, mit der Familie, mit Freunden, mit dem Chef telefonierten und nicht ahnten, dass die Dresdner Polizei alles aufzeichnete. SMS und Telfonate und damit auch die Standorte der Nutzer wurden im Zuge der beantragten und genehmigten Funkzellenauswertung gespeichert und sind es möglicherweise noch, denn genauere Informationen gibt es (noch) nicht. Auch sieht es so aus, als wäre dieser Fall keine Ausnahme. Die Funkzellenauswertung ist zwar nur bei Verdacht auf erhebliche Straftaten erlaubt, sollte bei der Demonstration jedoch dafür eingesetzt werden, bekannte, gewaltbereite Demonstranten in der Nähe verletzter Polizisten zu lokalisieren. Von der Ausspähung der Daten betroffen sind nun viele tausend Menschen, die sich an diesem Tag in der Südvorstadt aufhielten. Die sächsische Opposition hat sich bereits entsetzt über diese Praxis gezeigt, eine Untersuchung der Vorgänge läuft an.

Was nun? Ist dieser Datenschutzskandal der Dresdner Polizei der Beweis dafür, dass Gesetze die Nutzung einer umstrittenen Technologie nicht verhindern können? Reicht es aus die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen oder sollte die Funkzellenauswertung komplett verboten werden? Und wie sicher fühlt ihr euch? Als Lindenauerin, in deren Stadtteil noch immer das NPD-Büro steht, frage ich mich nun schon, ob nicht auch meine Daten auf einem Polizeiserver abgelegt sind.

Artikel dazu in der L-IZ und in der taz

#2 rs-az6

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Geschrieben: 27. Juni 2011, 06:35

Offenkundig sind die blauen bei uns richtig hibbelig auf verbindungsdaten: MDR artikel

(Die formulierung "daten-fukushima" spricht ned unbedingt für den "experten")

Ich raffs zur frühen stunde au ned, wie man von nem mobiltelefon auf den kassenbon kommt, die werden ihre "tatwaffen" ja wohl kaum mit EC karte bezahlt haben. *grübel*



#3 André

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Geschrieben: 27. Juni 2011, 21:58

Ich habe das ganze leider nur am Rande mit verfolgt.
Ich habe derzeit einfach keine Zeit für sowas....jedenfalls finde ich dies:
"Ulbig hatte bei der Vorstellung des Berichts erklärt, die Erfassung sei grundsätzlich rechtmäßig und verhältnismäßig gewesen"

Zum Kotzen! Was ist mit dem Herrn Ulkig los? Vergammelte Pilze?

#4 flaschenpost.sitebob

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Geschrieben: 01. Juli 2011, 18:27

Ich will ehrlich sein. Trotz einiger Berufsabschlüsse, nicht unerheblichen Qualifizierungen und sagenhaften Beförderungen weiß ich noch immer nicht, was ein Datenschutzbeauftragter macht. Wirklich. Deshalb verfolge fast süchtig jede Äußerung eines Datenschutzbeauftragten. Die Hoffnung (auf Erkenntnis) stirbt nie. Auf den stets sehr zu empfehlenden 2 Seiten ‚Zeit für Sachsen‘ gab ‚Die Zeit‘ von gestern Thomas Giesen ein paar Zeilen, um meine Frage griffig zu beantworten. Für diesen Kundendienst habe ich glatt mein Schnupper-Abo zum Osttarif verlängert. Giesen, der, dies für die jüngeren Semesters unter uns, von 1992 bis 2003 Datenschutzbeauftragter des Freistaates Sachsen war, weiß wovon er spricht. Könnte mensch annehmen. Natürlich kommt Giesen mit solch hehren Erleuchtungen, wie: „Jedem muss klar sein, dass er überwacht werden kann.“ Spätestens an dieser Stelle klatsche ich sonst in die Hände, was jedoch beim Lesen einer Zeitung nicht besonders förderlich ist. Aber Giesens munteres Kramen im Datenschutznähkästchen liest sich dann doch recht unterhaltsam. So wurde er nach dem 11.09.2001 vom Präsidenten des Sächsischen Landeskriminalamts angerufen. „Du, ich muss da eine Rasterfahndung machen, kannst du mir helfen?“, zitiert nicht ohne Stolz der einstige Datenschutzpatron in seinem Artikel. „Er hat“, so Giesen weiter und meint damit den Präsidenten, „danach rechtmäßig und erfolgreich gerastert.“
Was etwas wie aus einem italienischen Krimi klingt, schiebt mich endlich zu meiner ersehnten Antwort hin: Ein Datenschutzbeauftragter zeichnet sich dafür zuständig, dass andere rechtmäßig rastern können. Nicht das Horten von Handydaten ist also der Skandal. Damit muss mensch gefälligst rechnen. Nicht hinzunehmen sei, dass die FZA in Dresden nicht ganz juristisch war.
(FZA ist die im Dunkeln agierende Partei der Langohren, kurz Funkzellenauswertung.)

#5 rs-az6

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Geschrieben: 01. Juli 2011, 19:07

So isses aber ^^

Gut, ob jruistisch und moralisch bzw. legitim im einklang stehen ist nen thema für sich, aber eine starke differenzierung zwischen dem erfassen und verknüpfen von daten ist durchaus berechtigt und notwendig. Denn ohne letzteres sind daten meist völlig wertlos.Meinem eindruck nach wird in den medien zu stark vereinfacht, und von "datenschützern" wieder besseren wissens der interessenvertretung halber dieser aspekt häufig unter den tisch gekehrt.

In diesem fall ist zugegebenermaßen die erfassung der daten schon zweifelhaft und es wird hoffentlich für künftige, ähnliche anlässe ein klares signal aus den folgen hervorgehen. 

Ich sehe es so: Es gibt so oder so unglaublich viele daten über mich, ganz entscheidend ist aber wer welche miteinander verknüpfen darf bzw. kann. Der aufwand, sich durch präventives nichterzeugen von daten zu schützen ist unglaublich groß (finde ich). Das geht bei der kontoeröffnung los, bis zum  richtig anonymen surfen von ständig wechselnden i-net cafes mit eigens mitgebrachten betriebssystem  ^^




Zu den fragen im eingangsbeitrag:

Gesetze schützen nur, wenn sie auch eingehalten werden - ich denke mal das darf in diesem fall stark bezweifelt werden, weil eben auskunftsverfahren zu einem genau definiertem zweck stattfinden sollen und nicht nach belieben.

Die verantwortlichen sollten konsequenzen erfahren - ein generelles tabu dieser möglichkeit sehe ich nicht als sinnvoll an. Man muss sich auch immer vor augen halten, das organisiertes verbrechen auch technische ressourcen hat. Natürlich sollten bei berührung der persönlichkeitsrechte strenge regeln gelten und entsprechende kontrollinstanzen zwischengeschaltet.

So stört mich an den spionagekompetenzen des BKA, das es im gegensatz zu den nachrichtendiensten in dem fall wohl kein parlamentarisches kontrollgremium gibt. Natürlich müssen derartige aktivitäten extern kontrolliert werden.

Das NPD büro dürfte schon ne andere funkzelle sein ^^ und wenn mich ned alles täuscht ist das zuständigkeit des verfassungsschutzes, ned der polizei. - unterliegt einem kontrollgremium (klar, wie effktiv das wirklich ist steht halt noch auf nem anderen blatt)

Aber bissel unbehaglich is mir auch manchmal wegen sowas.







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