
Und wer kämpft gegen Auflagenschwund, gegen Sparzwänge im einkommensschwachen Onlinesektor, gegen den immer schneller getakteten Veröffentlichungsdruck? Dieselbe.
In einer Zeit, in der das Fact-Checking, das Überprüfen der im Artikel enthaltenen Tatsachenbehauptungen also, zunehmend unter die Räder gerät, lohnt es sich, ein altes Phänomen neu auf den Prüfstand zu heben: Den engagierten Leserbrief.
Ein Leserbrief fungiert als externer Kommentar, transportiert also in erster Linie Meinung. Und zwar eine von der jeweiligen Redaktion unabhängige, namentlich gekennzeichnete Meinung. Dennoch macht sich die veröffentlichende Redaktion in einem gewissen Umfang mit dem Leserbrief inhaltlich gemein, insofern dieser meist mehrere Hürden überwinden muß: 1. Die Veröffentlichung überhaupt; 2. Die vorbehaltliche Redigierung bzw. Kürzung; 3. Eine Einordnung in Kontext und Relevanz durch die Redaktion mittels Kommentar.
Der seperat veröffentlichte Leserbrief ist also gerade in Onlinemedien wesentlich näher am redaktionellen Inhalt der Zeitung, als etwa Leserkommentare unter Artikeln oder in Foren. Dies dürfte einen beträchtlichen Prestigegewinn mit sich bringen. Der Leserbrief ist gewissermaßen redaktionell zertifiziert.
Hier beginnt das Problem. Ein aktuelles Fallbeispiel: Herr Erich Lienhart aus Bühl schreibt einen Leserbrief. Es geht um den Anglizismus "Public Viewing" und eine deutsche Alternative, die 2008 dem Duden in einem Wettbewerb zugeführt wurde und deshalb von der Zeitung in Zukunft verwendet werden solle. Soweit so unspannend. Interessant ist jedoch die Einleitung des Briefes:
Zitat
Diese Freunde sind mutmaßlich erfunden, denn es gibt im englischen Sprachraum keine eineindeutige Verwendung im Sinne der Aufbahrung Toter. Der Begriff weist auf jegliche öffentliche Zurschaustellung hin und ist als urbaner Mythos der Leichenschau bereits seit Jahren Ärgerniss von Sprachexperten diesseits und jenseits der deutsch-englischen Sprachbarriere. Leider wird der Mythos durch fortlaufendes Wiederaufgreifen in den Medien am Leben gehalten, nicht nur in Leserbriefen, sondern auch in regulären Artikeln.
Public Viewing - Was soll's?!?
Leider ist die Angelegenheit nicht so trivial, wie sie im ersten Moment aussieht. Denn erstens steht sie als Beispiel für ein generelles Versagen des Fact-Checkings. Auch ein Leserbrief, der eine Tatsachenbehauptung enthält ist wegen dieser Tatsachenbehauptung presserechtlich anfechtbar. Eine falsche Tatsachenbehauptung genießt nicht mehr den Schutz der freien Meinung. Wir können als Leser und auch als Leserbriefschreiber nur hoffen, daß die Redaktionen bei brenzligeren Tatsachenbehauptungen sorgfältiger nachprüfen, ob das behauptete stimmt oder wenigstens stimmen könnte. Die Frage, ab wann es brenzlig wird, ab wann also der Abdruck einer falschen Tatsache in der Zeitung relevant für deren Qualität wird, dürfte ein spannender Diskussionspunkt sein.
Zweitens steckt hinter dem Beispiel eine verblüffende Geschichte. Besagter Leserbrief erschien nicht in einer Zeitung, sondern deutschlandweit.
Der Autor Erich Lienhart ist darüber hinaus nicht nur fleißiger Leserbriefschreiber zu Themen wie Schuldenkrise Griechenland, Euro-Währungsraum, deutsche Vertriebene, Minarettverbot oder Reinhaltung der deutschen Sprache (uvm.), sondern steht auch dem Verein "Freundeskreis für europäische Jugendarbeit" vor, den die Bundesregierung offenbar als Teil des rechtsextremen Netzwerkes einstuft (der Verein wird hier als "Freundeskreis europäischer Jugendarbeit" bezeichnet, als Ort ist jedoch Bühl angegeben).
Das Phänomen des instrumentalisierten Leserbriefs ist kein Einzelfall, wie die von BildBlog behandelten Fälle Reinhart Jahnke oder Birgit S. zeigen. Nicht immer aber decken sich Redaktionslinie und Agitationsziel der schattenhaften Massenkommentatoren. Im Fall Lienhart gelingt es dem Leserbriefschreiber konsequent das Radar der Qualitätsprüfung zu unterfliegen und kontinuierlich die breite Zeitungslandschaft als Bühne zu gewinnen. Eine bedenkliche Ressource an prestigeträchtiger Öffentlichkeit.






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